Seelsorge
Gesprächsangebote gehören zum elementaren Dienst der Kirche.
Sie richten sich nicht nur an Gemeindeglieder, sondern an alle Menschen.
Sie können telefonisch einen vertraulichen Gesprächstermin vereinbaren. Seelsorgerische Gespräche unterliegen der absoluten Schweigepflicht, der höchsten Form des Zeugnisverweigerungsrechtes.
Gesprächsangebote zu bestimmten Themen (z. B. Suchtberatung, Ehe- und Familienberatung) bieten wir kompetente professionelle Gesprächsangebote durch zwei ausgebildete Personen an.
Weiter vermittelt wir auch spezielle Gesprächs- und Beratungsangebote z. B. für Konfliktsituationen in Gemeinden. Diese nennen sich Supervision bzw. Gemeinde- und Praxisberatung.